Hallo, in einer Mietangelegenheit (neben bzw Abschlussrechnung) habe ich am 05.01.22 einen Mahnbescheid vom Vermieter bzw. Amtsgericht bekommen. Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung habe ich keinen Widersprich eingelegt, sondern den geforderten Betrag i.H.v. 488€ am 11.01 22 überwiesen. Belege liegen vor.

Nun bekam ich heute, 10.05.22 einen Vollstreckungsbescheid.

Wenn ich den geforderten Betrag 6 Tage nach Zustellung des Mahnbescheides überwiesen habe, hätte ich dann zusätzlich noch Widerspruch einlegen müssen? Ich denke nicht.

Wie gehe ich jetzt mit dem Vollstreckungsbescheid um?

Den Vermieter kontaktieren?

Widerspruch einlegen?

Danke!