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Antwort
Du wirst vom Zoll bescheid bekommen und 19% Einfuhrsteuer vom tatsächlichen Kaufwert der Tasche bezahlen müssen. Diese Behauptungen der Sicherstellung ist absoluter Quatsch. Man darf solche Waren in begrenzten Mengen ( -470€ tatsächlicher Einkaufswert) einführen lassen. Solange es sich um normale Verbrauchermengen handelt. Bei einer Tasche ist also alles ok. Ich bestelle öfter mal in der Türkei, alles kein Problem wenn es im Rahmen bleibt. ( p.s. Sonst müsste man ja auch am Flughafen JEDEN Türkeiurlauber überprüfen ;) )