Hat ein e.V. (gemeinnützig) innerhalb einer Kommune/Gemeinde ein Recht oder einen Anspruch von eben dieser Kommune/Gemeinde ein Freigelände zur Verfügung gestellt zu gekommen auf dem er seinen Vereinsaktivitäten nachgehen kann?

Mit "Freigelände" meine ich ein Gelände (erschlossen oder nicht erschlossen) ohne Bauten , innerhalb der Gemarkung der Kommune/Gemeinde. Der Satzteil "zur Verfügung gestellt" schließt Pachtzahlungen des Vereines an die Kommune/Gemeinde nicht aus.

Und, wenn es so etwas geben sollte, wo kann ich es nachlesen?