Wäre es hypotetisch möglich als Arbeitgeber im öffentlichem Dienst, mit einem Mitarbeiter der nach E10 eingruppiert ist (Tarifvertrag TV-L, Vollzeit, Festanstellung), eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu schließen, die ihm gestattet, sich als Promotionsstudierender an einer Uni einzuschreiben, die entsprechenden Veranstaltungen dort zu besuchen (Promotionskolleg).
Zudem soll vereinbart werden, dass ein Teil der Arbeitszeit zur wissenschaftlichen Forschung (im Nutzen des Arbeitgebers) verwendet wird.

Wichtig dabei ist, dass die Eingruppierung in E10 nicht gefährdet wird, ich selber sehe dabei kein Problem solange mehr als 50% der ausgeübten Tätigkeiten E10 entsprechen. Oder übersehe ich hier eine Hürde?