Hi Community,

ich bin Auszubildender zum Mechatroniker und habe Ende Januar meine Abschlussprüfung welche meine Ausbildung nach bestehen beendet.

In meinem Ausbildungsvertrag steht: 2012, 11 Tage,

2013, 26 Tage,

2014, 26 Tage,

2015, 26 Tage,

2016, 13 Tage

Im Vertrag steht: Ausbildungsende Anfang 2016

Meine Frage ist nun, ob ich Anspruch auf die vollen 13 Tage habe, da ja steht, dass ich 13 Tage für das Jahr 2016 habe.. oder?

Sollte ich tatsächlich einen Anspruch auf diese Tage verfügen, muss der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag für die letzten 13 Tage genehmigen oder kann jener solch einen Antrag ablehnen und mir den Urlaub verwehren?

Gruss Keleni