2 Monate vor Auslieferung eines Leasing-Fahrzeugs hat mich der Leasinggeber um Mitteilung der EVB gebeten und in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass er, der Leasinggeber, bei der Versicherung als Halter eingetragen werden soll (was vermutlich bereits irgendwo im Kleingedruckten stand). Konsequenz: Der Versicherungsbeitrag würde um 240€ jährlich ansteigen. Zum einen aufgrund des abweichenden Halters, zum anderen aufgrund dessen, dass der Sitz des Halters in München ist (teurer als mein Wohnort).

1) Spielt es für die Versicherung keine Rolle, wo der Besitzer/Fahrer des Fahrzeugs wohnt und wo das Auto entsprechend genutzt wird???

2) Auf Leasingmarkt.de steht zu lesen: "Der Fahrzeughalter beim Leasing ist immer der Leasingnehmer." Sollte diese Aussage korrekt sein, so wäre an dem von mir beschriebenen Szenario ja etwas "faul"?!?!

3) Welche weiteren Konsequenzen hätte der Eintrag des Leasinggebers als Halter für mich? Beispielsweise würde ein etwaiger Bußgeldbescheid ja so dem Leasinggeber zugestellt werden.

Vielen Dank für etwaige Rückmeldungen