Auch mir wurde aufgrund meines Fehlverhaltens gegenüber meinem Energieversorger, der Strom abgestellt. - Rechnungsbetrag 212,35 € + Ab- u. Anklemmen =554,20 €. Nach erheblichen Protest meiner Seits, musste ich nun, um wieder mit Strom versorgt (ich dachte am selben Tag) zu werden, den gesamten Betrag per Soforteinzahlung ausgleichen. Ich bekam weder am selben Tag noch an den beiden darauffolgenden Wochentage die dementsprechende Stromanschaltung. Ich habe also, obwohl keine Zahlschuld mehr vorlag, 3 Tage ohne Strom schmoren müssen. Absolut unakzeptabel. Nun meine Frage. Wann muss der Stromversorger wieder den Verbraucher, nach der Abschaltung (bei Ausgleich der gesamten Forderung) mit Strom versorgen? Darf er hier tatsächlich willkürlich entscheiden, wann er mit der Stromversorgung wieder beginnt, oder gibt es eine gesetzliche Regelung? Mir wurde gesagt, das der Dienstleister für die Freischaltung eben viel zu tun hat, was mir aber völlig egal ist. Muss man halt ein 2. Dienstleister beauftragen. Schlussendlich hatte man auch kein Verständnis für meine Situation.

Um hier noch eins vorweg zu nehmen, die Argumentation:"du bist selbst schuld", lasse ich nicht gelten, da dies einer Art Selbstjustiz darstellt. Desweiteren werde ich auf jeden Fall hier eine Rechtsberatung aufsuchen, da die Ab- u. Anschaltungsgebühren über den eigentlichen Forderungen liegen. Denn, jede Partei ist hier zur absoluten Schadensminimierung verpflichtet, aber aus meiner Sicht werden hier Kosten künstlich in die Höhe getrieben.