Hallo,

ich habe gerade eine Doku über das Geschäft der Fahrkartenkontrolleure gesehen, und dort wurde behauptet dass die Fuhrunternehmen bzw. deren "Kontroll"-Dienstleister, die persönlichen Daten von allen Schwarzfahrern speichern, um so später Wiederholungstäter zu identifizieren.

Das alles mit dem Hintergrund, diese Wiederholungstäter später einem Gerichtsverfahren zu unterziehen, also zu verklagen.

Ist diese Datenspeicherung rechtlich zulässig? Könnte man durch die DSGVO oder den Datenschutz im allgemeinen eine Löschung seiner Daten beim Fuhrunternehmen bzw. dessen Dienstleister für solche Angelegenheiten durchsetzen?

Danke.