Da kann nur das Ordnungsamt eingeschaltet werden- die sind dafür zuständig und werden ggfs. auch das Veterinäramt einschalten um die Sachlage zu prüfen.
Zum Schutz vor nachteiligen Witterungseinflüssen muss jedem Hund immer ein geeigneter, trockener Raum, z.B. eine isolierte Hundehütte zur Verfügung stehen, der durch die eigene Körperwärme warmgehalten werden kann. Zum Schutz gegen starke Sonneneinstrahlung muss außerdem ein schattiger Platz vorhanden sein.
Hundezwinger müssen groß genug sein.
Ihre Grundfläche muss der Art und Zahl der dort gehaltenen Hunde
entsprechen. Für einen mittelgroßen Hund muss die Grundfläche mindestens
8 qm abzüglich der Hundehütte betragen
Hunde dürfen nur angebunden gehalten
werden mit einem genügend breiten, nicht einschneidenden Halsband oder
Brustgeschirr und nur an einer mindestens 6 m langen Laufvorrichtung mit
einem mindestens beiderseitigem Spielraum von je 5 Metern
Frisches Wasser hat immer ausreichend zur freien Verfügung zu stehen
Verboten :
- Hunde mittels Würge- oder Stachelhalsband anzubinden
- Hunde in Zwingern anzubinden
- Hunde bei andauernder nasser Witterung im Freien angebunden oder in offenen, nicht überdachten Zwingern zu halten
- Hunde dauernd an Pfählen, Mauerringen oder Hundehütten angebunden zu halten
Die Anbindehaltung ist generell verboten für:
- Hunde unter 12 Monate
- tragende Hündinnen im letzten Drittel der Trächtigkeit
- Säugende Hündinnen
- kranke Hunde, wenn ihnen dadurch Schmerzen oder Schaden zugefügt werden
Hundehalter, die ihren Hund anketten,
wissen nicht, was sie ihm damit antun. Hunde sind Rudeltiere. Sie suchen
Zuneigung und Anwesenheit. Wenn Sie Ihren Hund wegen
Verhaltensstörungen draußen angekettet haben, werden Sie diese nur
verschlimmern. Besuchen sie mit Ihrem Hund eine Hundeschule oder holen
sie sich Rat bei Menschen mit - wirklicher - Hundeerfahrung.