Hallo zusammen,

es gibt folgendes Problem mit meinen Nachbarn, die unter mir im EG wohnen: Sie beklagen sich über das Ausschütteln von Bettzeug und Decken auf meinem Balkon (was ich ca 2 - 3 x pro Woche praktiziere). In der Hausordnung steht, dass das Ausschütteln VON Balkonen untersagt ist. Ich führe dies jedoch AUF (nicht über!) meinem Balkon aus und zwar noch in der Wohnzimmertüre stehend. Staub, der eventuell aufgewirbelt würde, verbliebe somit auf meinem Balkon innerhalb des mit Holzplatten abgezäunten Bereiches. Nun beschweren sie sich, "der ganze Dreck" riesele zu ihnen auf die Terrasse und in die Räumlichkeiten. Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um einen völlig normalen, alltäglichen Vorgang, gegen den man rechtlich nicht vorgehen kann. Trotzdem würde mich interessieren, ob hier ein Unterlassungsanspruch besteht. Müsste nicht die Menge an Verunreinigung, die angeblich auf deren Terrasse verursacht wird, nachgewiesen werden? Und müsste zusätzlich nicht bewiesen werden, dass Staub und und ggf. vereinzelte Katzenhaare tatsächlich von mir stammen? Sie haben sogar schon die Hinzuholung von Zeugen angedroht. Ich frage mich nur, was diese eigentlich bezeugen sollen.

Danke für Eure Meinungen!