Hallo, eine Freundin von mir hat sich vor einer Woche von ihrem Freund getrennt. Die Trennung ist mit der Polizei Erfolg da er handgreiflich geworden ist. Sie hat noch bis morgen eine einstweilige Verfügung gegen ihn.

Jetzt stresst er rum, da es um den Hund geht den die Beiden sich vor einem Jahr geholt haben. Meine Freundin möchte Ihm den Umgang zu dem Hund verwehren, weil sie Angst hat das er Ihn nicht mehr zurück gibt. Außerdem möchte Sie keinen Kontakt mehr zu Ihm. Außerdem ist er auch wegen einer Anderen Sache auf Bewährung.

Er hat damals den Hund gekauft und Ihr zum Geburtstag geschenkt. Das heißt er steht alleine im Kaufvertrag.

Im Impfpass von dem Hund steht als Halterin meine Freundin. Und sie bezahlt auch die Steuer.

Jetzt hat der Exfreund mit einer Klage gedroht wenn Sie ihm weiterhin das Umgangsrecht verweigert.

Mein Frage wäre jetzt , wem gehört der Hund und kann Sie ihm das Recht entziehen den Hund zu sehen ?