Bei einem Jahreseinkommen unter ca. 26.000€ (genaue Zahl selber nachlesen) gibt es die Bildungsprämie der Bundesrepublick pro Jahr max. 1000€ wovon 500€ gezahlt werden als Scheck. Bedingung vorher Beraten lassen. Stellen überall. www.bildungspraemie.info

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§1 Abs. 4 BBiG (4) Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Lt. Gesetzestext heißt es berufliche Fortbildung. Umgangssprachlich verwenden wir das Wort Weiterbildung, weil es bedeutet in meinen Beruf mache ich weiter. Dann gibt es ganz Schlaue, die Weiterbildung und Fortbildung noch unterschiedlich definieren. Das sind dann die ganzen Klugscheißer und Wortakrobaten ohne Substanz. Wenn für Dich das Wort Weiterbildung billig oder disqualifierend klingt, zeigt es nur auf, das man keine Ahnung hat und nur auf den schönen Klang und Schein schaust.

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Mit Sabel war ich qualitätsmäßig nicht zufrieden. Die habe jeden Deppen mit guten Noten bedacht, so daß eine wirkliche gute Note nichts wert ist. Zum Teil sehr gute Dozenten, aber auch überforderte.

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Die Berechnung erfolg nach dem Netto, also mach es Sinn für den jenigen, der Elterngeld hauptsächlich bekommt die bessere Steuerklasse 3 zu wählen.

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Solange die Mutter noch in Deutschland ist, Umleitung des Auszahlungsbetragen auf ein anderes Konto, aber beachte, wird dann mit Bafög verrechnet.

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www.bildungspraemie.info bzw. 0800-262 3000, ist zwar für berufliche Weiterbildung, gibt in jedem Ort eine Beratungsstelle.

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Klassisch kommt hier eine Umschulung über die Förderung der Agentur in Frage. Ein Schulabschluß ist nicht notwendig. Doch sollte man selber schon einen Plan haben, soll es eher etwas technisches in Produktion sein, oder sonst etwas. Bei uns hier in Nürnberg gibt es einige Umschulungen z.B. Industriemechaniker, Elektriker, Maschinenbediener usw. Aber Du muß selber erkunden. Gehe mal zu Erwachseneninstitute, die diese Umschulungen durchführen, wie BfZ, Euroschulen, Akademien. Die haben auch eine Liste, wofür es überhaupt in Eurer Gegend Bildungsgutscheine gibt. Mit diesen Informtionen kannst Du dann zum Arbeitsamt, dann ist eher eine Beratung möglich. Und immer nett und freundlich dort, aber bestimmt. Du mußt sie dort hinbekommen, das sie Dir helfen wollen.

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Berufserfahrung kannst Du bis zur Prüfung sammeln, d.h. nach der 2. Ausbildung weiterarbeiten und die Fortbildung nebenberuflich durchführen.

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Kann die IHK beauftragt werden alle Prüfungsteile durchzuschauen, ohne etwas in Rechnung zu stellen?

Hallo Zusammen,

ich kann leider nirgends eine gescheite Antwort dazu finden, also frage ich mal bei euch nach und hoffe auf Erfahrungen/Antworten, die mir auch was bringen ;-)

Also, erstmal vorweg: Ich habe im März eine IHK-Prüfung geschrieben mit 4 Prüfungsteilen. Da ich mich auf alle Prüfungsteile gleich gut vorbereitet habe, habe ich in 3 von 4 über 80% geschrieben. Das Ergebnis der 4. Prüfung hat mich dann sehr geschockt. 59%! Ich konnte mich damit nicht zufrieden geben und habe meine Prüfung eingesehen und musste mit erschrecken fest stellen, dass der Prüfer offensichtlich nach Lust und Laune bewertet hat und auch Sachen angekreidet hat, die lt. den IHK-Bänden korrekt sind. Außerdem wurde meine Prüfung nur von einem Prüfer durchgeschaut. Mir ist bekannt, dass es immer 2 Prüfer sein müssen, die die Prüfungen korrigieren. Gibt es dazu einen festen Grundsatz durch die IHK? Also ist festgelegt, dass immer 2 Prüfer die Prüfung korrigieren und wenn ja, wo steht das geschrieben?

Ich möchte gerne alle meine Prüfungen darauf prüfen lassen, ob 2x Korrektur gelesen wurde, jedoch war die Terminwahrnehmung zur Einsicht des einen Teiles schon problematisch, da Wunschtermine nicht akzeptiert werden.

Wenn es eine Grundlage durch die IHK gibt, könnte ich doch darauf bestehen, dass alle meine Prüfungen noch einmal eingesehen werden und dass überprüft wird, ob diese auch jeweils 2x korrigiert wurden, oder?

Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?

Danke für eure Antworten :)

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steht in der Prüfungsordnung, Einsichtnahme nach Terminvereinbarung, Klärung von Problemen über die Schlichtungsstelle bei der IHK, wenn keine Schlichtungsstelle vorhanden, dann Arbeitsgericht.

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In Nürnberg wird die Fahrkarte nicht zu Vorlage verlangt, am besten fragen. Dann Geld für Fahrkarte nehmen und mit eigener Kraft sparen. Das wird einem zugestanden. Da es ja Fahrkarten gibt, die nur auf dem Handy sind, ist man schon lange von Papiernachweisen weg, wofür auch, die wissen ja, was die Fahrkarte kosten, sie schreiben nur die Art vor.

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Die Berufsgenossenschaft ist Dein Ansprechpartner.

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nein, nicht nachzahlen, von dem Amt, das die Sozialleistungen zahlt gibt es eine Bescheinigung zur Vorlage zur Befreiung von den Rundfunkgebühren. Antrag ausfüllen und sofort hinschicken. Gibt keine Probleme.

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Mit der mittleren Reife kannst Du jederzeit auf die FOS gehen. Da Du aber noch sehr jung bist, ist es zu empfehlen noch ein Jahr Berufserfahrung zu sammeln und Geld zurückzulegen, den Vorbereitungskurs FOS mit absolvieren und dann die FOS zu machen. Dies macht aber nur Sinn, wenn Du dann studieren möchtest. Ansonsten bietet sich für den Praktiker eher dann der Techniker oder Meister an. Aber wie gesagt, FOS Voraussetzung ist nur die mittlere Reife. BOS ist hier nicht die richtige Wahl, da Du ja schon einen Beruf hast.

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Mit dem SGB-Bescheid beim Antrag für Perso bescheidsagen, dann kostenlos.

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Theoretisch, wenn er sich geschickt anstellt kann das eine ganze Weile gutgehen, die Nebenkostenabrechnung ist kein Kriterium, die wird nicht überall verlangt, eher schon mal Energie. Nachsendeauftrag bei Post gibt es zwei Arten, bei dem einem gibt es keine Info an die Versender von Post (vorübergehende Abwesenheit) und der klassische Nachsendeauftrag mit Info. Vorrübergehend abwesend kann man Jahre sein, muss nur jedes Jahr neu beantragen. kostet ca. 25,-€ im Jahr. Die anderen Briefdienste muss man auch beauftragen. Wenn also jemand betrügen will und sich dabei bauernschlau anstellt kann das Jahre gehen. Außer irdendeiner von der Umgebung will das nicht Mittragen und gibt einen Hinweis, oder eine Postsendung klappt nicht wie geplant und geht zurück dann kann es auffliegen.

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In diesem Bereich ist klar der Bilanzbuchhalter zu favorisieren, es gibt dafür sehr viele offene Stellen, während ein BWL-Studium mit Finanzschwerpunkt etwas für Leitungsverantwortung z.B. Abteilungsleiter für Finanzen. Die Bilanzbuchhalterausbildung ist sehr anerkannt und danach kann man immer noch ein Studium dranhängen.

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Um eine sichere Antwort zu erhalten, musst Du einen Vorabantrag stellen, in diesen Bescheid, der dann eine gewisse Zeit gültig ist, steht es dann entsprechend drin, auch die Rechtsmöglichkeiten und -folgen, dieser Antrag und der entsprechende Bescheid ist nicht zwingend an eine folgende Ausbildung gebunden, sondern dient der Information. Nur wenn in dem entsprechenden Zeitraum die Ausbildung angetreten wird gilt der Bescheid.

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Auf jeden Fall Alg 1 beantragen, weil es kann ja noch Restanspruch bestehen, dies wird geprüft und wenn kein Restanspruch mehr besteht, dann Alg II beantragen, Dies muß sicherheitshalber bis spätestens Ende des laufenden Monats geschehen, nur mit der Maßgabe, wenn sich kein ALG I -Anspruch herausstellt. Vom AA kann dies relativ schnell festgestellt werden, und dann braucht man für den Alg II Antrag sowieso eine Bestätigung, das keine Ansprüche mehr vorliegen.

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Sofort zum Gericht mit den entsprechenden Bescheiden (Rente, ALG II) und eine Bescheinigung holen für ein "pfändungsfrei Konto", dann ab zur Bank und Konto umstellen auf Pfändungsschutzkonto und dann ist es geschützt.

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wenn Null Einkommen, dann Null eintragen und den Hinweis, das im Moment Augenkrank, egal in welche Zeile oder untendrunter. Wichtig: Formular abgeben, Bürokratie muß vollständig sein.

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