Hallo,

Ich bin jetzt Erbe einer Fahrschule und möchte auch wahnsinnig gerne im Januar 2017 mit der Fahrlehrerausbildung beginnen.

Jetzt ist es nur so das ich aus dummen alten Zeiten einen Eintrag im Führungszeugnis habe wegen " Räuberischer Erpressung" der Offiziell erst im juni 2017 gelöscht wird.

Nach Paragraph 15 des FahrlG habe ich 3 jahre zeit um meinen Platz als Fahrlehrer anzutreten. Also wenn ich erst nach Juni 17 anfange schaffe ich das zeitlich nicht. Denn ein jahr geht die Ausbildung und 2 Jahre muss ich ausgelernt praktizieren um dann eine Fahrschul Genehmigung zu erlangen!!

Soll ich es wagen direkt beim Entscheider vorzusprechen? Es geht lediglich um 6 monate die aber so entscheidend sind!!

Vielleicht kann mir ja einer helfen :)

LG Nina