Dass sie getragen sind, ist bei einer Reklamation völlig egal. Innerhalb eines halben Jahres kannst du reklamieren (wenn ein Mangel vorliegt, nicht zu verwechseln mit Umrtausch) ohne beweisen zu müssen, dass du am Mangel nicht schuld bist (Sofern es sich um einen normalen Verbrauchsgüterkauf handelt, also du privat im Laden gekauft hast). Auch ohne Kassenbon ist das möglich, wenn du beweisen kannst, dass es nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt (Zeugen beim Kauf oder Ware gab es vor über einem halben Jahr nicht usw.). Des Weiteren gibt es insbesondere bei Markenschuhen manchmal noch eine Garantie, die dann länger hält als ein halbes Jahr, weiß aber natürlich nicht wie das bei deinen Schuhen ist und das ist ohne Kassenbon schwer nachzuweisen. Ich hoffe ich konnte helfen.

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Aber er hat ein Recht der zweiten Andienung, das heißt Geld zurück gibts erst, wenn die nächste Ware wieder mangelhaft ist.

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