Wir haben vor 10 Jahren ein Haus überschrieben bekommen, in dem meine Mutter Nießbrauch hat (Grundbucheintrag). Nun lebt meine Mutter, an Alzheimer erkrankt, in einem Pflegeheim. Wir wollen und können das Haus nicht verkaufen ohne Nießbrauchlöschung (meine Mutter ist nicht mehr unterschriftsfähig)? Deshalb würde dazu die örtliche Betreuungsbehörde einen Betreuer bestellen, was wir erst einmal vermeiden möchten. Keiner von uns drei Kindern würde die Betreuung bekommen, da wir Nutznießer des Verkaufs wären, hat man uns erklärt.

Keiner von uns wohnt in dem Haus und wir würden es deshalb gern vermieten, bis mal ein Verkauf möglich ist. Nun meine Frage; Können wir als Eigentümer ohne Unterschrift des Nießbrauchnehmers einen Mietvertrag abschließen? Meine Schwester hat eine Vorsorgevollmacht (aber nicht notariell beglaubigt).