Ich wurde am 05.11.2014 am linken Bein operiert. (Krampfadern-OP) Bin bis zum 29.11.2014 krank geschrieben. Mir werden am 15.01.2015 am rechten Bein ebenfalls die Krampfadern weg operiert. Dauer der Krankschreibung ca. 4 Wochen.

Theoretisch liege ich dann über der sechs Wochen Grenze.

Meine Frage nun: 1. Zählt es auch, wenn ich an zwei verschiedenen Körperteilen den selben Eingriff hatte? 2. Fängt im neuen Jahr die Berechnung von vorne an?

Vielen Dank im Voraus