Hallo ihr Lieben,

zur genannten Frage: Person X ist 22 Jahre alt und studiert im 4. Semester BWL. Nun hat er/sie sich jedoch dazu entschlossen das Studium abzubrechen und eine betriebliche Ausbildung (zum/zur Steuerfachangestellte/n) zu beginnen. Person X bezieht Halbwaisenrente.

Frage: Besteht der Anspruch zur Halbwaisenrente weiterhin? Falls ja, muss Person X damit rechnen, dass es durch den "Ausbildungswechsel" vorerst einige Monate keine Zahlung geben wird?