Hallo, wir haben vor in diesem Jahr eine Stadtvilla zu bauen, wir haben zwei Bäder geplant. Wobei es sich bei dem einen Badezimmer um ein kleines Gästebad (WC, Waschbecken, Dusche) von 4 m2 handelt. Unser Bauträger behauptet wir seien verpflichtet trotz geplanter FBH zusätzlich ein Heizkörper zum Bsp. in Form eines Handtichtrockners zu instalieren, da wir dieses Bad ansonsten nicht ausreichend beheizen und damit nich abgenommen bekommen. Also meine Frage: Weiß jemand ob es für diese Behauptung tatsächlich eine Gesetzliche Grundlage bzw. eine bindende Vorschrift gibt?