Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage.

Ich habe gegen meinen Ex und Vater meiner Tochter einen Vollstreckungsbescheid von 2006.

Dieser ist ja 30 Jahre lang gültig.

Ich habe meinen Ex mit meinen Anwalt diese Woche aufgefordert, die Summe aus den Vollstreckungsbescheid zu zahlen.

Heute kam Post von den Anwalt meines Ex Partners, wo es heisst mein Ex wisse nicht worum es sich handelt und sie plädieren auf Verwirkung, da ich ja 14 Jahre lang nichts gefordert habe.

Ja man hat doch 30 Jahre lang Zeit oder?

Wir haben auch nie gross Kontakt gehabt,da er sich nur für seine Tochter interessierte. Ab und an Mal bzgl unserer Tochter. Mehr aber nicht und das nur über soziale Netzwerke.

Ehrlich gesagt hatte ich den Vollstreckungsbescheid Schub ganz vergessen, bis er mir in die Hände gerutscht ist beim Papieren sortieren.

Habe dieses Schreiben direkt meinen anwalt gemailt aber es ist ja Wochenende.

Kommt er damit durch ?