Wir machen solche Arbeiten ständig. Pauschale Antworten sind hier immer schwierig. In der preiswerten Version musst Du mit ca. 8.000 bis 10.000 Euro rechnen. Kommt darauf an welche örtlichen Gegebenheiten und welches Material wie Fließen,Santäreinrichtung, Duschtasse, Armaturen etc. Du einsetzen möchtest. Es gibt Fließen für den qm 10 euro oder für 80 euro und das kannst Du für alle Materialen ansetzen. Die Arbeiten in jedem Fall von einem Fachbetrieb wegen der Gewährleistung machen lsssen sonst kannst Du böse Überraschungen erleben. Wir kommen oft genug zu Baustellen auf denen Billigstanbieter am Werk waren. Murks ohne Ende und das kann man dann wieder rausreissen und neu machen. Wird dann doppelt teuer. Da wird am falschen Ende gespart. Ach noch etwas. Das Material nicht als Sonderangbeote im Baumarkt kaufen. Da gibt Dir kein Fachbetrieb eine Gewährleistung auf das Material, sondern nur auf die Arbeit.Und natürlich mehrere Angebote schriftlich einholen und vergleichen.Schöne Grüße Kathi

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Erstattung und Übernahme von Renovierungskosten durch die ARGE:

Die Renovierungskosten werden von der ARGE erstattet. Die Notwendigkeit der Wohnungsrenovierung besteht bei mietvertraglicher Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und bei dem Bezug einer Wohnung, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen. Die Kosten, die dem Alg2-Empfänger hierbei entstehen, muss die Arge tragen. Denn diese Kosten gehören zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.08, B 4 AS 49/07 R). Zu übernehmen sind die Kosten, soweit sie tatsächlich entstanden und angemessen sind. Quelle: BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e. V.

Bitte unbedingt beachten ! Es müssen 3 Angebote eingeholt werden! Vor Auftragserteilung muss der Antrag für die Kostenübernahme und Erstattung bei der ARGE gestellt und genehmigt werden!

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Für die Bewertung einer einer 5 Jahre alten Küche: Voraussetzung Küche in Top Zustand gepflegt und alle geräte funktionieren einwandfrei: Kaufpreis minus 50 % nach dem Einbau der Küche = € 2500,00 Danach pro Jahr Wertverlust 10-15% vom Kaufpreis = Minus 500 Euro pro Jahr. Das heißt das die Küche nach 5 Jahren Null Wert hat. Also ist jeden Preis den Du bereit bist für die Küche zu bezahlen ein good will Preis ist. Du musst ausserdem berücksichtigen: - dass der Abbau, Transport. neue Arbeitplatten und Wiederaufbau mit Elektro-(Starkstrom/Elektriker) und Wasseranschluss bei fachgerechtem Aufbau je nach Größe der Küche mit mindestens € 600 bis 1000 euro zu Buche schlägt. Selbstabbau und Aufbau einer Küche ist nichts für Heimwerker und Finger weg von Feinerabend Monteuren, denn da hast Du null Gewährleistung. LG Katharina

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Am besten eine sehr gute gebrauchte Küche von Nobilia,Nolte,Alno inkl. aller Geräte kaufen. Eine gute Adresse ist die Schariwari Schnäppchenhalle in Köln die gehören zu htservice in Köln. Die haben nur geprüfte Küchen und Geräte in Top Zustand. Schariwari besorgt Dir auch eine Küche nach Deinen Vorstellungen und es sind Küchenprofis die auf den An-und Verkauf von guten Küchen spezialisiert sind.. Da sparst Du locker 50 bis 60 % vom Neupreis und hast eine Topküche. Noch zwei gute Ratschläge dazu: 1. lieber die Küche etwas zu groß kaufen, denn man kann immer ein oder zwei Schränke weglassen. 2. Lass die Küche dann von einem Küchenschreiner aufbauen. Küche aufbauen ist nicht's für Heimwerker, denn die Küche muss in der Waage stehen. Die Ausgabe lohnt sich. LG Katharina

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Es gibt eine alte Regel die da heißt wer anschafft zahllt. Der Aufbaupreis ist völlig utopisch. Die Aufbaukosten dürften um die € 600 inkl. Wasser und Stromanschluß liegen. Noch ein einfacher Weg ist sich an die für diesen Schreiner zuständige Handwerkskammer anzurufen und dort von einem Schlicher die Küche und den Aufbau beurteilen lassen. Die sagen dann auch was das maximal kosten darf. LG

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Wenn Euer Opa Euch die Vollmacht dazu gibt oder Ihr als die gesetzlichen Betreuer bestellt seid, könnt Ihr die Wohnung auflösen. insgesamt ein komplexes Thema. Ist ein gerichtlich bestellter Betreuer da, kann nur er die Wohnung auflösen. Unberührt dvon bleiben natürlich die gesetzlichen bzw. im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Wenn Opa schon sehr lange in der Wohnung gelebt hat, sind die Vermieter meist froh wenn sie die Wohnung renovieren und modernisieren können um sie dann natürlich wesentlich teuerer weiter zu vermieten. In diesen Fällen sind manche Vermieter zugänglich und lassen Opa früher aus dem Mietvertrag raus. LG Katharina

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  1. wes Geistes Kind diese neue Hausverwaltung ist, zeigt der Widerspruch, erst Teppichboden verlegen, dann durch Lieblingshandwerker 50 qm für € 3000 verlegen zu wollen ist utopisch. selbst mit einem Spitzenlaminat kostet das nicht mehr als € 1500 bis 1800 verlegt durch einen Fachbetrieb!
  2. Kein Risiko eingehen unbedingt zum Mieterschutzbund gehen Mietvertrag und die Forderung der Hausverwaltung mitnehmen. Danach Schritt für Schritt vorgehen wie es der Meiterschutzbund empfiehlt. Wahrscheinlich nur mit Hilfe des Anwalts. Das kostet zwar einige Euro aber Ihr seid auf der sicheren Seite. Keine Zusagen gegenüber der Hausverwaltung machen !!!!!! Lasst Euch zu nichts zwingen LG Katharina
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Aus Schaden wird man klug wie es so schön heißt. Was Mystika geschrieben hat ist schon einigermaßen richtig. Korrekt sollte es bei ebay so formuliert werden: Nach neuem EU-Gesetz besteht die Verpflichtung auf folgendes hinzuweisen:

Sie erwerben hier einen Artikel in einer privaten Internetauktion. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Irrtümer vorbehalten. Mit der Abgabe IHRES Gebotes akzeptieren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantieleistung den Artikel zu erstehen. Gemäß § 312 d. Abs. 4 Nr.5 BGB. – Ausschluss jeglicher Gewährleistung!

Bei Deinem Käufer handelt es sich um einen der ein Opfer sucht und .... wenn Du Dich darauf einläßt wohl auch gefunden hat. Du hast zwar schwammig aber dennoch darauf hingewiesen, dass Teile fehlen und der Käufer hat bei der Abholung zwar Dinge bemängelt aber den Roller bezahlt und mitgenommen. Er hätte den Roller stehen lassen können, hat er aber nicht. Da Du ein privater Verkäufer bist wie es aussieht, greift auch nicht das Widerrufsrecht, das nur private Käufer gegenüber gewerblichen Käufern haben. Damit ist der Fall erledigt.Lass Dich auf keine Diskussion ein. Sollte er weiter auf irgendwelche Dinge bestehen, informiere ihn, dass Du die Angelegenheit Deinem Anwalt zur weiteren Bearbeitung übergibst. Das kostet Dich im Falle das er weiter macht zwar etwas Geld aber...dann bist Du auf der sicheren Seite. Lässt Du Dichaber darauf ein, dass Du ihm tatsächlich Teile die fehlen ersetzt, hast DU die REKLAMATION anerkannt und hast damit verloren. LG Katharina

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Da Du den Miter fristlos gekündigt hast und dieser bereits ausgezogen ist hast Du leider keine Chance mehr, dass das Jobcenter die Kosten für die Instandsetzung der Wohnung übernimmt. Hier wäre es klug gewesen sich vor der Kündigung mit dem Mieter und dem Jobcenter in Verbindung zu setzen. Das Jobcenter übernimmt nach Antragstellung und entsprechendem Nachweis der Zustände sehr wohl die Renovierungskosten und das nicht nur bei einer messiwohnung. Die Firma bei der ich beschäftigt bin hat gerade so einen Fall. Da ist eine Harz IV Empfängerin mit 3 Kindern. Die Dame spricht kein Wort Deutsch. Die Betreuerin hat die Anträge beim Jobcenter für die Renovierung der Wohnung gestellt und jetzt wird die Wohnung neu tapeziert, gestrichen und in alle Räume kommt ein neuer laminatboden. Alles zusammen rund € 3500 Kostenübernahme des jobcenters liegt vor. Das Ganze ist auch deshalb teurer weil die Wohnung nur Zimmer für Zimmer renoviert werden kann, da alle Möbel und die sonstige Einrichtung Zimmer für Zimmer abgebaut ausgeräumt, dann renoviert und wieder eingeräumt werden muss. Wie gesagt es gibt für alles Beratungsstellen und da sollte man sich vorher informieren, bevor man kündigt, gerade wenn es um Schäden und Kosten zur Behebung der Schäden geht. Unser Staat ist da schon großzügig wie man sieht . LG Kathrin

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Grundsätzlich sind bei einer Mietwohnung jede Art von Umbaumaßnahmen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters ohne Problem möglich. Machst Du das ohne Zustimmung, was Du natürlich machen kannst, bist Du beim Auszug aus der Wohnung verpflichtet alles wieder in den ursprünglichen Zustand auf Deine Kosten zurückzubauen.

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In Köln gibt es die Firma htservice, die machen kostenlose Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen. Wir haben sehr gute Erfahrungen bei der Hausauflösung meines Vaters gemacht. Arbeiten zuverlässig und korrekt und sind Mitglied der Handwerkskammer Köln Ausführliche Infos findest Du auch auf der Webseite von htservice und Frau Teusch die Inhaberin ist sehr nett. Hier die Webseite: http://www.htservice-koeln.de/index.php/entruempelungen-haushaltsaufloesungen-wohnungsaufloesungen Liebe Grüße Katharina

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