Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Umgangsrecht, Wechselmodell, Rechte des Kindvaters.

Die Frau eines Freundes hat sich von heute auf morgen getrennt und ist ausgezogen und hat das gemeinsame Kind mitgenommen. Beide Elternteile sind Sorgeberechtigt. Das Kind ist 4 Jahre und ein typisches "Papa Kind". Nun geht es um den Umgang...

Der Vater wünscht sich ein Wechselmodell. (Kinderzimmer vorhanden, Großeltern in der Nähe, Kindergarten in der Nähe, gewohntes Umfeld, mit der Arbeit abgesprochen etc)

Der Anwalt sagt allerdings, dass es auf ein 14 Tägiges Besuchsrecht hinauslaufen wird, plus ein paar Stunden an einem Tag in der Woche wenn die Mutter dem Wechselmodell nicht zustimmt. Wovon der Mann ausgeht.

Wie sind da die Erfahrungen?

Was könnte man tun um das Wechselmodell doch durchsetzten zu können?

An wen kann man sich wenden?

Welche Voraussetzungen muss es geben bzw auch das die Mutter die Bitte abweisen kann?