Meine BahnCard konnte mir auf dem Postweg nach Umzug laut DB nicht zugestellt werden und war daraufhin von der DB ohne weitere Information (z. B. per Mail) gekündigt worden, was mir nicht klar war.

In der Annahme, eine gültige BahnCard zu haben, habe ich mir ein ermäßigtes Ticket für 25,60€ gekauft, das dann bei der Kontrolle als ungültige eingestuft wurde.

Deshalb soll ich nun noch einmal den vollen Flexpreis von 75,40€ für die Strecke zahlen + 60€ Strafe (=135,40€).

Ich sehe auch ein Versäumnis bei der DB, die mich per Mail über die Kündigung bzw. Nicht-Zustellbarkeit der BahnCard hätte informieren können. Denn die Rechnung für die Abo-Verlängerung war mir vorher per Mail geschickt worden, leider war diese Rechnungsmail dann im Umzug untergegangen, ich hatte noch nicht bezahlt. Eine Mahnung der DB per Mail gab es nicht mehr. Ist die Forderung der DB trotzdem gerechtfertigt? Und gibt es die Möglichkeit, zumindest die 25,60€ auf den Flexpreis angerechnet zu bekommen?

Ich freue mich über Tipps und Erfahrungen dazu.

Vielen Dank! HG