Hallo! Es ist ein altbekanntes Thema und dennoch wollte ich mich nach der rechtlichen Grundlage erkundigen. Seit 2 Jahren lebe ich in Rheinland-Pfalz. Nie haben mich Straßenreinigunsarbeiten am Wochenende gestört. Seit Beginn des Jahres vernehme ich samstags und sonntags Straßenkehrmaschinen und Laubgebläse gegen 8.00 Uhr, oft auch früher. Insbesondere am Sonntag empfinde ich das als sehr störend. Vom Amt für Straßenreinigung wurde mir versichert, dass nur "leise" Elektromaschinen verwendet werden und eine Regelmäßigkeit nicht zu erwarten sei... (jaj ja) Ist die Straßenreinigung am Sonntag erlaubt? Ich lebe nicht in der Fußgängerzone, aber gegenüber von einem Parkplatz. Wer weiß Rat?