zwangspfand kommt nur auf erfrischungsgetränke. zuerst waren das alle kohlensäurehaltigen softdrinks sowie bier. sekt und alkopops wurden da vom gesetzgeber anders eingestuft. inzwischen hat man die regelung insoweit angepasst, dass man eistee und stilles wasser (besonders die dinger mit fruchtgeschmack boomen) auch als erfrischungsgetränke eingestuft hat. ich schätze, man hat säfte schlichtweg nicht als erfrischungsgetränke eingestuft. sie erfrischen ja tatsächlich nicht besonders gut (mich jedenfalls nicht), höchstens in form von schorle. und die wiederum ist ja pfandpflichtig. meiner meinung nach wird es aber sicher nicht mehr lange dauern, bis auf saftflaschen auch pfand erhoben wird.

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