Ich habe da mal ein paar Fragen, vielleicht hat jemand einen Rat. Vor über einem Jahr wurde ich von einer Amtsärztin arbeitsunfähig eingestuft, so dass ich Sozialhilfe beantragen musste. Nach einem Jahr sollte ich wieder bei ihr vorsprechen. Nun ist das Jahr um und statt eines neuen Termins hat das Kreisgesundheitsamt entschieden, dass sich mein Gesundheitszustand nicht bessern wird. Meine ersten Fragen: arbeiten die Amtsärzte für das Kreisgesundheitsamt? Hat sich also die Amtsärztin meine Unterlagen zuschicken lassen und hat sie auf Grund dessen entschieden, dass ich nach wie vor arbeitsunfähig bin? Warum hat mich die Amtsärztin nach diesem Jahr nicht erneut untersucht? Ist Kreisgesundheitsamt = Amtsärzte? Woher haben die die Information über meinen derzeitigen Gesundheitszustand? Nach dieser Entscheidung sollte ich einen Rentenantrag stellen, was ich auch getan habe. Dieser wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass ich 6 Stunden täglich arbeiten kann. Welche Meinung zählt denn jetzt? Was erwartet mich als nächstes? Muss ich jetzt Hartz4 beantragen und alles geht von vorne los?