Mag sich seltsam lesen - Situation ist Folgende: Mein Schwiegersohn ist LKW Fahrer. Diese haben seit 1.1.08 die Pflicht (Gesetzesauszug) "...die Tachoscheiben der letzten 28 Tage (vor 08 21 Tage) und die des laufenden Tages mitzuführen". Nun hat er heute bei der Kontrolle 20 Tachoscheiben beginnend am 11.2.08 + die heutige bei sich gehabt. Nicht ausreichend Er hätte 28 Scheiben haben müssen und soll nun für jede Fehlende rund 100 € Strafe zahlen. Er dürfe sie auch nicht nachreichen. Wir haben nun gegoogelt und "geforumt" aber nichts weiter gefunden als obigen Satz, den wir immernoch so verstehen, dass Samstage und Sonntage in die Berechnung einzuziehen sind. Hat jemand damit Erfahrung?