Guten Tag,

Es sollte erwähnt werden, das ich im Moment die Einführungsphase (G8 --> Klasse 11) in einem hessischen Gymnasium besuche und 16 Jahre alt bin.

Das Problem, welches mich momentan beschäftigt lautet wie folgt:

Eine Lehrerin hat meinem Kurs diese Winterferien (Samstag den 21.12.13 um 18:04 Uhr) eine E-Mail geschrieben, dass mein Kurs die ersten Kapitel eines fremdsprachigen Buches bis zum erstes Montag nach den Ferien lesen solle.

Ich bin durchaus vertraut mit dem dazu gehörigen Gesetzesabschnitt (§ 28 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses; Unterpunkt (5)), wollte jedoch eure Meinung zu diesem Thema hören.

Meiner Meinung nach ist diese Hausaufgabe unzulässig, da obiger Gesetzesabschnitt dieses verbietet und zudem die Hausaufgabe schon während der Ferienzeit gestellt wurde. Beispielsweise hätte ich ja, direkt nach Beginn der Ferien, also Freitags nach der 3. Stunde, bis zum Sonntag Abend vor Schulbeginn in ein Gebiet ohne Internet-Verfügbarkeit (z.B. Berghütte) fahren können und hätte besagte E-Mail erst zu spät zum erledigen der Aufgabe bekommen.

ich danke euch schon im Vorraus für die hoffentlich hilfreichen Antworten und freue mich eure Meinungen zu diesem Thema zu hören.