18- bis 20-jährigen heranwachsenden sind sexuelle Kontakte zu 14-/15-jährigen jugendlichen grundsätzlich erlaubt..etwas anderes gilt nur, wenn der sex nicht einvernehmlich und als missbrauch gewertet wird. missbrauch wäre, wenn der heranwachsende eine zwangslage des jugendlichen ausnutzt (z.B. mädel liegt abgefüllt aufm weinfest in ner dunklen ecke un bekommt nix mehr mit) oder für den sex ein entgeld bezahlt ("******?" + 50€ reich = missbrauch)

nachzulesen: §§ 174,176 und 182 StGB

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