Ist bei einer hypothetischen Wiedereinführung der Wehrplicht mit einem rückwirkenden Einzug zu rechnen?
Servus,
bitte nicht die Wahrscheinlichkeit der Einführung an sich beantworten. Gibt es eine Rechtsgrundlage mit der man rückwirkend, da man kein FSJ/Bufti bzw. keinen Wehrdienst abgeleistet hat, eingezogen werden könnte, d.h. zum Wehrdienst verpflichtet werden?
Bundeswehr,
Recht,
Jura,
Wehrdienst,
Wehrpflicht