Hallo, ich habe noch einmal ne Frage. Ich hatte bei den Stadtwerken den sehr hohen Wasserverbrauch reklamiert, 2013 doppelt so viel wie 2012, Abrechnungszeitraum 01.12.2012- 31.11.2013. Antwort der Stadtwerke liegt schriftlich vor:

In den Vorjahren wurde der Wasserverbrauch geschätzt, da der Hausverwalter keine Ablesewerte an die Stadtwerke gemeldet hat. ( Zähler befand sich im abgeschlossenen Keller eines anderen Mieters ) Ende Januar 2013 wurde der Zähler ausgetauscht, da die Eichfrist abgelaufen war. Bei Austausch des Zählers stellten die Stadtwerke fest, dass die Schätzwerte für die Vorjahre zu niedrig waren und der Verbrauch höher.

Darf der Vermieter das nun auf die Mieter umlegen? Oder haftet der Hausverwalter dafür, weil er nicht abgelesen hat. Die Mieter haben für die Vorjahre ja ordentliche Abrechnungen, wenn auch aufgrund von Schätzwerten, bekommen und bezahlt.

Die Abrechnung der Stadtwerke ist formal korrekt, da die Werte alt und neu ja stimmen, da im Januar 2013 das erste Mal abgelesen wurde.

Dezember 2012 alt 1555 / neu 1716 Januar 2013 alt 1716 / neu 1881

Danke für eure Hilfe.