Hallo ich habe eine Frage aus dem Arbeitsrechtlichen Bereich und würde mal gerne wissen wer hier jetzt recht hat.
Folgende Situation: Ich arbeite als Floristin, also im Einzelhandel und habe Sonntags und einen Tag in der Woche frei, da bei uns natürlich auch Samstags gearbeitet wird. Ich arbeite also normalerweise 5 Tage die Woche. Im Juni hatte ich eine Weisheitszahn OP. Die OP war an einem Dienstag. Da natürlich abzusehen war das ich danach krankgeschrieben werde und da meine Kollegin aufgrund der Umstände in der Woche keine Möglichkeit auf einen Freien Tag gehabt hätte war ich an dem Montag ganz normal arbeiten und ab dem Dienstag bis einschließlich Samstag krankgeschrieben.
Jetzt hiess es von Seiten Büro ich hätte mir einen Tag zuviel "krank" eingetragen weil ich ja einen freien Tag pro Woche haben muss. Ich hatte auch vorher angekündigt das ich wegen einer OP ausfallen werde, deswegen war das ja alles gut planbar.
Ist das Korrekt? Mir ist bewusst das ich so Überstunden beim Krankfeiern gesammelt hätte aber mein Krankenschein war für 5 Tage ausgestellt und an Tag 6 war ich arbeiten. Wer hat da nun recht? Ich fühle mich etwas verarscht weil ich dann ja auch den Montag hätte frei machen können. Und der Chirurg schrieb mich absichtlich bis Samstag krank damit ich mich erholen kann. (4 Zähne auf einmal)