Ich bin Mitglied in der DRK-Schwesternschaft und leiste meinen Einsatz über einen Gestellungsvertrag im Krankenhaus, im Grunde eine nichtgewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. DRK-Schwestern unterliegen also nicht dem Arbeits-, sondern dem Vereinsrecht. Die Mitgliedschaft sieht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende vor. Das hieße, nächste Möglichkeit die Mitgliedschaft zu beenden ist zum 30.6. Nun habe ich die Möglichkeit zum 1.5. eine neues Arbeitsverhältnis einzugehen. Gilt diese Kündigungsfrist auch für den Gestellungsvertrag, oder unterliegt dieser der normalen Arbeitnehmerkündigungsfrist?