Ich würde in der JVA anrufen und nachfragen, da sich die Besuchsregeln von JVA zu JVA unterscheiden. Allerdings dürfte wahrscheinlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Mutter des Kindes ausreichen.

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Vielleicht solltest Du, falls Du Dich in diesem Berufsstand siehst erstmal darüber nachdenken, ob der Begriff Schließer nicht besser erst aus Deinem Wortschatz entfernt gehört. Wenn Du Türen auf und zu machen willst, dann lauf vom Wohnzimmer in die Küche und zurück. Wenn Du Teil des Behandlungsvollzuges werden willst, überdenke erst einmal Deine Grundeinstellungen dazu.

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Du fragst hier jemanden um Rat, wie Du eine Raubkopie ans laufen bekommst? Vielleicht solltest Du Dich in einschlägigen Foren um Antworten bemühen ;-)

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Rülps denen einfach das Alphabet vor^^

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weil dein Arbeitgeber ein Recht darauf hat, dass Du Deine Pflichten aus Deinem Arbeitsvertrag, in diesem Falle Deine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellst. Deine Freizeit, die Du für die zweite Arbeit aufbringen müsstest, dient eigentlich Deiner Erholung. Zudem sollte man tunlichst vermeiden, in der gleichen Branche einen zweiten Job anzunehmen. Deshalb fragt man vorher den Chef danach.

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Der Eid für Beamte lautet wie folgt: "Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Auf die religiöse Beteuerung "so wahr mir Gott helfe" kann verzichtet werden.

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Das nennt sich Einzelverbindungsnachweis und kann mit der Rechnung zusammen "bestellt" werden. Ruf mit Deinen Kundendaten (siehe Rechnung) einfach mal die Rechnungsabteilung an und sag denen Bescheid.

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Davon abgesehen, dass die Todesstrafe in Deutschland durch unsere Verfassung (Grundgesetz) abgeschafft ist, halte ich deren Abschreckungswirkung für recht fraglich. Denn jeder Straftäter begeht seine Straftaten ja nunmal nicht in der Annahme, erwischt und bestraft zu werden. Da man nicht davon ausgeht, erwischt zu werden, fürchtet man folglich auch nicht die rechtlichen Folgen der begangenen Tat, wozu in manchen Fällen auch die Todesstrafe zählt, zumal solche Taten, die in der Regel die Verhängung einer solchen Strafe nach sich ziehen würde zumeist im Fall von z.B. Mord, Verbrechen mit emotionalem Hintergrund sind und hierbei bei vielen Tätern der klare Verstand bei der Begehung der Tat aussetzen würde, womit eine rationale Betrachtung der Tatfolgen durch den Täter faktisch ausgeschlossen wären. Somit wäre die Todesstrafe lediglich ein Rachewerkzeug, welches bei falschen Urteilen Unschuldige treffen würde und somit halte ich es für unnütz und mittelalterlich, vor allem da im heutigen Strafvollzug der Rachegedanke hinter dem Behandlungsgedanken ansteht.

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Klingt alles sehr sehr verworren. Es ging also um 2 Jahre auf Bewährung (Bewährungszeit 4 Jahre) wegen Betruges?!

Ich könnte mir vorstellen, dass Dein Mann Angst hat, die nächsten 4 Jahre straffrei zu leben und deshalb lieber 2 Jahre abmacht in der Kiste.

Dass man sich das allerdings vor dem Richter "aussuchen" kann wäre mir neu, wobei ich schon so manche Verhandlung gesehen habe, die eher einem Gemüsemarkt in südlicheren Ländern glich, als einer Gerichtsverhandlung. Eventuell haben Staatsanwaltschaft und Verteidiger auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung plädiert (Verteidiger evtl. in Absprache mit Deinem Menne) und der Richter ist drauf eingestiegen und hat das alles mitgespielt...

Das einfachste dürfte aber sein: Schreib ihm einen Brief und frage ihn, was er sich dabei gedacht hat...

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Ist abhängig von den örtlichen Bestimmungen der jeweiligen JVA. Sicherheit wird er nur haben, wenn er da anruft und nachfragt...

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da du nicht vorbestraft bist, 20 Jahre alt bist, aber auch sehr naiv, denke ich wirst du nach Jugendstrafrecht abgeurteilt.

So, wenn das der Fall ist, kommt der wunderbare Haken am Jugendstrafrecht zu tragen. Verhängung der Jugendstrafe (also Knast) erst dann wenn der Richter bei Dir sogenannte "schädliche Neigungen" feststellt. Wenn du also in Deinem Fall schön brav mit der Jugendgerichtshilfe arbeitest und auch dann vor Gericht lieb alles gestehst und Reue zeigst, evtl. vor Beginn der Verhandlung versuchst, den angerichteten Schaden etwas gutzumachen (Rückzahlung, auch zum Teil oder in Raten der ergaunerten Beträge und dich vor Gericht nochmal bei den Opfern entschuldigst (unaufgefordert), dann wirst Du sicher, ganz ganz sicher mit einem blauen Auge (Verwarnung, Sozialstunden oder so) davonkommen.

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