Ich habe die Absicht, meinem Sohn unser Grundstück zu übertragen. Wenn ich Nießbrauch vereinbare, kann ich dann alle anfallenden Ausgaben, welche ich nach wie vor tragen werde, steuerlich absetzen? Das betrifft alle Nebenkosten sowie alle Reparaturen und Kosten zur Werterhaltung. Das Haus wird nicht vermietet! Somit besitzt dann mein Sohn zwar das Haus, kann die Ausgaben aber nicht steuerlich geltend machen.