Hallo, was könnte eine brandversicherung dazu meinen:
ich habe vor (zuvor 3 jahre im freien gelagertes) gespaltenes brennholz im erdgeschoß einzulagern. die holzmenge wäre um die 25 ster.
es handelt sich um ein 3 geschoßiges einfamilienhaus (vorher war es eine scheune). das gesamte untere stockwerk beinhaltet lediglich heizung, werkstatt, sonstige lagerräumlichkeiten. die oberen stockwerke kann man durch 2 außentreppen erreichen. im haus gibt es keine treppe zum erdgeschoß, die geschoßdecken sind über der holzlagerstätte aus holz. das holz sitzt in einer garage mit holztor, einem fenster und einer holztür, die an die werkstatt angrenzt.
ist das absolut verboten oder möglich, oder sogar ohne weiteres erlaubt? kennt jemand hierzu passende richtlinien?