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Hallo dopaneu,
Das Jugenschutzgesetz besagt das du ab 13 nur beschränkt arbeiten darfst,dass heißt du darfst nur leichte Arbeiten erledigen sowie Zeitungen austragen,Nachhilfe geben,Babysitten,beim Einkaufen helfen etc(aufgelistete Jobs im Jugendarbeitsschutzverordnung)
Also alle Tätigkeiten die deine Gesundheit nicht gefährden,dich belasten oder dich vom Schulbesuch abhalten
Du darfst desweiteren nur 2 Stunden pro Tag und mit Einverständnis deiner Eltern einer Arbeit nachgehen.
Ab 15 kannst du geringfügig auf 480 Euro Basis und auch nur dann wenn keine Schule ist,also zwischen 15-20 Uhr(wird auch im
Jugendarbeitsschutzverordnung behandelt)
In den Ferien gibts es andere Bedingungen auf die Arbeitszeit.
Du kannst also nicht bei Netto arbeiten,da das auf 480-Basis geschieht und dies ab 15 erst möglich ist und meist auch körperliche Belastung durch Umräumen bewirkt
Lg,
KNURR