Ein für eine Erbengemeinschaft eingesetzter Nachlassverwalter gibt seine Bestallung an das zuständige Nachlassgericht zurück.Ein anderer Nachlassverwalter wird bestellt und es stellt sich heraus, dass das zu verwaltende Barvermögen nicht mehr auf dem Sparkonto existiert. Die Kanzlei wurde inzwischen aus Altersgründen geschlossen. Kann dieser RA und Notar für den Schaden haftbar gemacht werden, oder gehen die Erben nun leer aus.
Wer haftet wenn ein Nachlassverwalter das Barvermögen veruntreut?
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