Meine tschechische Lebensgefährtin hatte sich vor Jahren, bevor ich sie kennenkernte, hier in Deutschland eine private Krankenversicherung andrehen lassen. Nun ist diese nie bezahlt worden, gerichtliche Mahnung wurde mangels deutscher Sprachkenntnisse ignoriert. Nun soll Sie eine Vermögensauskunft erteilen. Kann diese überhaupt verlangt werden? Sie versteht doch überhaupt nicht, was der Gerichtsvollzieher von ihr will. Nun spreche ich zwar einigermassen tschechisch, jedoch ist dieses nicht rechtssicher. Muss ein Dolmetscher zugegen sein und wer bezahlt den? Meine Lebensgefährtin hat kein eigenes Einkommen. Ich bezahle ihren Unterhalt und ihre Krankenversicherung.