Hallo liebe Experten, ich brauche im Bereich des Verkehrsrechts eure Hilfe. Ich soll im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein geparkt haben. Dabei stand mein Fahrzeug hinter einer Kreuzung. Zusätzlich wird der Bereich des Parkscheinautomaten durch Parkschilder begrenzt (wobei es kein Zusatzschild "mit Parkschein" gibt). Müsste nicht ein weiteres Schild hinter der Kreuzung mit einem Verweis auf die Parkscheinpflicht angebracht werden? Habe dazu eine Zeichnung angefertigt. Ich hoffe diese ist verständlich und ihr könnt mir helfen.