Folgendes liegt vor:

Person A wird einer Straftat nämlich der Sachbeschädigung beschuldigt. Die Polizei erstattet Anzeige gegen Person A.

Bei der Vernehmung werden alle Anwesenden gleichzeitig geladen. (Bzw werden alle Personen nach der Aufnahme der Daten gebeten, am selben Tag auf der PI zu erscheinen) Person A = Beschuldigter (Natürliche Person), Person B = Zeuge (Natürliche Person), Person C = Zeuge (Natürliche Person),

Person A wird von einem Mitarbeiter der Polizei in einem getrennten raum von Person B und C befragt. Person B und C werden im Selben Raum vernommen. Dh Person C kann die Aussagen von Person B hören.

Nun meine Frage: Ist dies Rechtens? - Person B könnte ja mit seiner Aussage die "Wahrnehmung" von Person C beeinflussen.

Es geht darum das die Anschuldigungen nicht stimmen, dies hätte man leichter herausfinden können da die Personen sich ja dann gegenseitig widersprochen hätten (also zb Person B sagt: "Der Beschuldigte hat mit einem Hammer die Scheibe Zerschlagen", aber Person C würde sagen: ´"Der Beschuldigte hat mit einer Axt die Scheibe Zerschlagen"), dadurch das Person C gehört hat was Person B ausgesagt hat, brauchte dieser nur die Aussage wiederholen

Kann Person A da nun irgendwas dagegen machen? zb Aussagen dürfen nicht gewertet werden