Hallo
Ich würde gerne wissen ob es im Bezug auf Arbeitstätigkeiten auch Schlüsselgewalt genannt wird, wenn ein Angestellter berechtigt ist selbstständig die Türen eines Geschäftes auf- und zuzusperren.

Im Internet finde ich zu dem Wort nur Beispiele für einen Ehepartner.

Vielen Dank für eure Antworten
Und einen schönen Tag euch noch