Hallo ihr Lieben!

Ich weiß, ich weiß, die Frage ist natürlich etwas schwammig und es kommt darauf an um was es geht. In meinem Fall ist es so, dass ich einen 2jährigen Vertrag für ein Fitnessstudio abgeschlossen habe, der aber erst seit einem Jahr läuft, den ich aber trotzdem gerne sehr bald kündigen würde, was vor dieser 2jährigen Laufzeit laut Vertrag nicht möglich ist. Im Vertrag steht, dass die Beitragszahlung bei "Nichtbenutzung" ganz oder teilweise gemindert werden kann, aus Gründen die der Nutzer nicht zu vertreten hat. Ich sehe darin halt ein kleines Schlupfloch und würde gerne wissen was man unter solchen Gründen versteht und ob man diese nachweisen muss.

Danke schonmal im Voraus ;)

LG Jule