Klinik Glottebad im Glottertal.
Sehr zu empfehlen.
Klinik Glottebad im Glottertal.
Sehr zu empfehlen.
Das Ticket bezahlt die Kk. Du muss nur einen Teil von 10% davon selber zahlen. Nach der Kur schickst du das Ticket an die Kk und du kriegst das Geld zurück. Ruf mal deine Kk an und frag ob sie es nicht vorher schon zahlen können. Einige Kk schicken einem die Zugfahrkarten auch zu. Das Amt bezahlt sie nicht.
Ja kannst du.
Allerdings kann es sein, dass es noch dauert, bis du die Reha antreten kannst. Denn auch da kann es länger dauern bis zum Antritt. Die Kliniken sind ziemlich belegt. Ruf in der Klinik an und sag denen, dass du sofort anreisen kannst.
Man hat zwar nur alle 4 Jahre einen Anspruch auf eine Kur, aber man kann auch eher zur Kur. Denn wenn es eine Medizinische Notwendigkeit gibt und der Arzt das im Attest bestätigt, kann man auch eher zur Kur. Der Arzt muss das Attest sehr gut ausfüllen und im Selbstauskunftbogen muss man selber genau erklären, warum man meint, dass man wieder zur Kur muss. Also versuch es ruhig.
Wenn die RV der Kostenträger der Reha ist, muss diese für die 6 Wochen der Reha den Lohn zahlen.
Also ich war 2 mal zur Psychosomatischen Reha und ich durfte immer mein Handy behalten.
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BEGLEITUNG VON KINDERN WÄHREND EINER STATIONÄREN REHABILITATION
Die medizinisch begründete und von einem Kostenträger (z.B. Rentenversicherung, Krankenkasse) bewilligte Begleitung eines Kindes während einer stationären Rehabilitationsmaßnahme ist eine medizinisch erforderliche Maßnahme.Die medizinische Notwendigkeit der Begleitung wurde bereits im Antragsverfahren ärztlich bestätigt, vom Kostenträger sozialmedizinisch überprüft und bewilligt.
Die Begleitperson befindet sich während der Rehabilitation ihres Kindes nicht im Urlaub. Auch dient der Aufenthalt nicht nur der Betreuung des Kindes, sondern sie wird vor Allem wird als Hauptbehandler des Kindes in die Therapie intensiv mit einbezogen und ausführlich für die Weiterbetreuung des Kindes am Wohnort geschult. Insofern ist sie sowohl für die Rehabilitation medizinisch erforderlich als auch unabkömmlich.
Berufstätige Begleitpersonen von Kindern, die sich in einer stationären Rehabilitation befinden, erhalten auf Antrag vom der Rentenversicherung den entstandenen Verdienstausfall in Höhe des Bruttoarbeitsentgelts, maximal bis zur Höhe der in der Rentenversicherung geltenden Beitrags- bemessungsgrenze, erstattet. Sie sind im Sinne des Gesetzes für die Zeit der gesamten Rehabilitation ihres Kindes als arbeitsunfähig zu betrachten.
Die Rechtsgrundlagen für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen finden sich insbesondere in den Sozialgesetzbüchern I, V, VI und IX. Das Recht auf Rehabilitation ergibt sich aus dem § 10 SGB V, Kostenträger für die Rehabilitation können die Rentenversicherungsträger (§ 31, Abs. 1, Satz 4, SGB VI) oder die Krankenversicherungen (§ 40, Abs. 2, SGB V) sein
Nein man darf dir keine Urlaubstage dafür anrechnen. Du brauchst auch keinen unbezahlten Urllaub nehmen. Es wird wie Kranksein angerechnet. Bei der Bewilligung müssten Unterlagen für die Lohnfortzahlung bei sein. Das muss du ausfüllen, vom Betrieb unterschreiben lassen und dann zur Rv zurück schicken. Dein Betrieb bekommt dann deinen Lohn von der Rv zurück.
Ich verstehe die Frage nicht. Die Reha muss beantragt werden. Und zwar bei dem Kostenträger der für dixh zuständig ist. Normalerweise wird die Reha gleich vom Sozialdienst des Krankenhauseses beantragt. Gleich nach dem Aufenthalt oder von deinem Arzt aus. Aber auf jedem Fall muss ein Antrag gestellt werden.
Natürlich kann man auch zur Reha über die RV wenn man noch zur Schule geht. Allerdings muss dann ein Elternteil die Reha für dich einreichen. Eine Reha wird gemacht um eine Krankheit tu heilen. Sie dauert 3 Wochen und länger. In der Klinik hat man auch Schule. Also braucht man nicht nur in den Ferien fahren.
Ja da zählt die 4jahres Frist. Da es beides das gleiche ist. Nur einmal ohne und einmal mit Kind. Ist beides der gleiche Paragraph. Versuchen kannst du es trotzdem. Denn wenn die Medizinische Notwendigkeit gegeben ist, kann man auch öfters zur Kur.
Die RV hat 3 Monate Zeit auf den Widerspruch zu reagieren. Und falls die Reha dann genehmigt wird kann es noch einige Wochen bis Monate dauern bis man in der Klinik anreisen kann, da diese so lange Wartezeiten haben.
Ja du kannst den Anreisetermin verschieben. Die Anreise wird ja mit der Klinik besprochen und nicht mit der RV. Also ruf die Klinik an und besprech das mit der Klinik.
Das was sie bei der RV beantragt haben, war eine Reha. Das ist was anderes als wie eine Kur. Eine Kur beantragt man bei der KK und dient der Vorsorge. Also wenn eine Krankheit droht, wenn man bereits erkrankt ist, muss man zur Reha und die wird von der RV bezahlt. Legen sie Widerspruch bei ihrer RV ein.
Ich war 2005 dort. Uns gefiel es sehr, sehr gut dort.
Welche Klinik ist das? Ich kenne es nur, dass man eine weitere Begleitperson bei 3 Kindern mitnehmen darf.
Dann ruf die Klinik an und frag dort nach, ob du evtl. eher anreisen kannst. Sons, ja es ist leider normal, dass manm so lange warten muss. Die Kliniken sind voll, dann muss man warten. Wenn du aber einen Klinikwechsel haben möchtest, dann kannst du einen Umstellungsantrag stellen.
Mhm das ist unterschiedlich. Liegt an der Klinik. Wo fahrt ihr denn hin?
Wenn deine kur genehmigt wurde, kann es noch dauern bis man zur Kur kann. Im Moment sind fast alle Kliniken bis Oktober ausgebucht! Man kann sich allerdings auf die Warteliste setzen lassen.
Doch das geht, man muss das allerdings erst mal seiner KK klar machen. Man braucht sehr gute, aussagekräftige Atteste!! Die Indikationen müssen sich verschlimmert haben und/oder es müssen neue Indikationen sein!! Auch sollte man nachweisen können, dass man Ambulant schon was gemacht hat!!