Auch diese Frage noch zur Klärung der Anliegergebühr von 75%. In der Satzung steht nämlich, dass der "umlagefähige Aufwand" einer Strassenerneuerung auf die "erschlossenen Grundstücke" nach deren Flächen verteilt wird. Ist also eine Landwirtschaftsfläche auch wenn sie mitten in der Stadt liegt ein erschlossenes Grundstück???