Guten Tag, ich (28 Jahre) und meine ehemalige Partnerin (27 Jahre) trennen uns jetzt endgültig nach fast 7 Jahren. Wir haben eine 3 Jährige Tochter für die wir beide geteiltes Sorgerecht haben. Aus meiner Überzeugung heraus weiß ich, dass es meine Tochter bei Ihrer Mutter schlechter gehen wird als andersrum. Ich möchte dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die kleine haben, weil ich der Meinung bin, dass unser Kind bei der Mutter nicht gut aufgehoben ist. Wir beide, also der Vater sowohl auch die Mutter sind voll Berufstätig und werden beide um die kleine Kämpfen so das es wahrscheinlich Gerichtlich entschieden werden muss.

Mein Wissensstand ist der, dass die Mutter immer bevorzugt wird und es für den Vater eigentlich kaum eine Chance gibt die kleine zu sich zu holen.

Frage: Ist das immer noch so? Wie hoch sind die Chancen wenn ich vor Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beanspruche?