Hallo,

ich habe in 4Tagen meine Nachuntersuchung beim Betriebsarzt. Ich bin seit 1Jahr regelmäßiger Cannabis Konsument & habe bereits den Vertrag unterschrieben, das letzte mal habe ich vor 4 Tagen richtig stark geraucht.

In dem Vertrag, den ich unterschrieben habe steht:

,,Ärztliche Untersuchungen von jugendlichen Auszubildenden"

a) eine Bescheinigung gem. Paragraph 32 des JArbSchG darüber vorlegen zu lassen, dass diese/r vor Aufnahme der Ausbildung untersucht worden ist

b) eine Bescheinigung gem. Paragraph 33 des JArbSchG darüber vorlegen zu lassen, dass diese/r nachuntersucht worden ist.

Der erste Test war NICHT Positiv und im Vertrag steht auch nicht, dass ich nach Drogen kontrolliert werde. MUSS das im vertrag stehen oder nicht?

Ebenfalls steht nichts im Vertrag von einer Kündigung bei Drogenkonsum, kann mich bitte einer aufklären, was bei der Nachuntersuchung gemacht wird & ob der Betreibsarzt einen URIN/BLUT Test machen darf?

Hoffe auf schnelle Antworten.

Lg Justin