Hallo!

Ich habe BaFög in den ersten 4 Semestern erhalten. Das Amt möchte nun die Förderung für das erste Jahr, also Semester 1-2, komplett zurückerstattet bekommen (sowohl das Staatsdarlehen als auch den Zuschuss). Die Zahlungen für diesen Zeitraum wurden unter dem Vorbehalt der Rückforderung von geleisteter Ausbildungsförderung getätigt, da mein Vater in diesem Zeitraum arbeitslos war. Ich will nun fragen, ob ich tatsächlich den gesamten Betrag inklusive der Zuschüsse zurückzahlen muss, oder nur das Staatsdarlehen, und kann ich den Restbetrag vom 3-4. Semester dazurechnen, um dann anschließend die Kompletttilgungsrabatte in Anspruch zu nehmen? Oder ist das bei einer Rückforderung nicht möglich, muss man den kompletten Betrag ohne Nachlass bezahlen? Wäre es weiterhin möglich, sowohl den Rückforderungsbetrag als auch die Restschulden komplett mit der Kompletttilgungsvergünstigung abzubezahlen? Weiterhin wollte ich fragen, ob man diesen Betrag auch in Raten zahlen kann? Schon einmal vielen Dank im Voraus :)