Zuvor: ja, ich weiß dass diese Frage schon unzählige male beantwortet wurde, jedoch habe ich immer noch offene Fragen :-/

Das verfahren an meiner Schule: (Ich gehe in die 9. Hauptschulklasse einer Regelschule)

Sobald das Handy eines Schülers im Unterricht "stören" sollte, wird es vom Lehrer eingezogen mit der bitte es am ende des nächsten Schultages mit einer "Vollmacht" der Eltern abzuholen.

  1. Im Allgemeinen ist bekannt dass der Lehrer jenes Handy nicht länger als bis ende des Schultages einbehalten darf.... in welche Paragraphen oder Regelungen steht dies jedoch geschrieben ?

  2. Ist die Regelung mit der"Vollmacht" der Eltern rechtens ? Oder Dürften man die Herausgaben des Telefons auch ohne diese verlangen ?

  3. Welche Konsequenzen könnte rein theoretisch für die Schule oder dem entsprechenden Lehrer entstehen ? Hätten die Eltern dass Recht Anzeige zu erstatten?