bei dem Wort Obligation muss ich ans Schweizer Recht denken. in Deutschland heißt das Vertragsrecht. Und bei der VFrage, ob durch die beschrieben Handlungen Verträge entstanden sind, müsste die Antwort lauten:

Rotlicht/Unfall: eigentlich kein Vertrag an sich. eher sowas wie ein gesetzliches Schuldverhältnis den entstandenen Schaden zu ersetzen.

verletzter Sportler: nein

Kündigung Arbeitsverhltnis: kein Vertrag, Arbeitsvertrag wurde ja gekündigt

Anbieten von Waren: nein, weil noch kein Vertrag geschlossen wurde

Fahrrad: ja, Mietvertrag

Schweizer Forum wäre gerade dafür wohl besser.

...zur Antwort

In humanmeidizin klagen pro studienort hunderte, teilweise tausende.

beim einem verwaltungsgericht verfahren, prüft das gericht, ob das lehrdeputat der professoren und mitarbeiter und die kapazitäten eventuell noch ein paar studienplätze ermöglichen. im bereich humanmedizin sind das je nach uni zwischen 0 und vielleicht 20 oder 30. die werden dann unter allen klägern verlost, zumeist vom gericht. ich kenne fälle, in denen 1000 leute klagen und dann ein studienplatz "errechnet" wurde.

die meisten (oder vielleicht sogar alle) rechtsschutzversicherungen schließen studienplatzklagen allerdings aus. außerdem müsste man eine gewisse zeit in der versicherung sein um überhaupt deren hilfe, spricht deren kohle, in anspruch zu nehmen. und in den meisten neuverträgen musst du auch an der uni ne gewisse wartezeit haben. selbst wenn, muss immer ausreichend aussicht auf erfolg bestehen. und wenn man das bisher geschrieben bedenkt, kann man da schon zweifeln.

zum verfahren. bewerben, mit der absage dann den antrag auf außerkapazitäre zulassung stellen, wurde der abgelehnt, zum gericht. einstweiligen rechtsschutz und im hauptverfahren dagegen klagen.

...zur Antwort

grundsätzlich hast du kein recht etwas umzutauschen. das ist nur eine kulanz von händlern.

ggf. kriegst du nicht den gesamten betrag wieder, weil die uhr nicht neu ist und der händler sie höchstens für weniger geld verkaufen kann.

da du sie aber getragen hast und das armband verkürzen hast lassen, würde ich jetzt mal grundsätzlich sagen: nein, du kannst sie nicht umtauschen.

...zur Antwort

5€ bei der Zulassungsstelle, beim TÜV oder bei der Dekra.

...zur Antwort

Lehrer, Arzt, Jurist, Bankräuber, Drogendealer (braucht man nicht mal ne Ausbildung)...... Apotheker, Bankabgestellter, Matrose, Triebfahrzeugführer, Schaffner, Hundefrisör, Barkeeper,......

...zur Antwort

versuch es erstmal mit korrekter rechtschreibung.....

...zur Antwort

Qualität ist einwandfrei...

preisleistungsverhältnis..... wenn du 250€ dafür ausgeben willst, dann tus. gerechtfertigt ist das nicht.

...zur Antwort

zum einen ist es unverantwortlich hundewelpen mit 6 wochen seiner mutter zu entreißen und sogar verboten!

ich würde schleunigst versuchen heute einen tierarzt ans rohr zu bekommen..... gerade durchfall kann durch den verlust an waasser schnell lebensbedrohlich werden.

...zur Antwort

"Hey, du, ich hab aus versehen deine handynummer gelöscht,. gib sie mir noch mal bitte"

nie fragen ^^

...zur Antwort

Das sind 8004€ pro Jahr.

...zur Antwort

Es steht nicht alles im Grundgesetz. Es gibt dazu vor allem das Bundeswahlgesetz, welches den Artikel 38 Grundgesetz konkretisiert.

Art 38 GG (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

§ 12 Bundeswahlrecht - Wahlrecht (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

(2) Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. Als Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. Bei Rückkehr eines nach Satz 1 Wahlberechtigten in die Bundesrepublik Deutschland gilt die Dreimonatsfrist des Absatzes 1 Nr. 2 nicht. (3) Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnwagen und Wohnschiffe sind jedoch nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. (4) Sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben oder innegehabt haben, gilt als Wohnung im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 oder des Absatzes 2 Satz 1

  1. für Seeleute sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses nach dem Flaggenrechtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung die Bundesflagge zu führen berechtigt ist,
  2. für Binnenschiffer sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist,
  3. für im Vollzug gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung befindliche Personen sowie für andere Untergebrachte die Anstalt oder die entsprechende Einrichtung.

(5) Bei der Berechnung der Dreimonatsfrist nach Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 Satz 1 ist der Tag der Wohnungs- oder Aufenthaltsnahme in die Frist einzubeziehen.

...zur Antwort

Er brauch eigentlich keine deutsche Staatsbürherschaft, denn er ist EU-Bürger und kann unbegrenzt in Deutschland leben.

Für EU-Bürger gilt in der gesamten EU-Zone die Niederlassungsfreiheit.

Es sind genau 8 Jahre.

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Einbuergerung/Anspruch/anspruchseinbuergerung.html

...zur Antwort

Deine Frage ist son bisschen komisch.

Deine Bankdaten und Adresse hat der Käufer doch schon.... Ebay sei Dank

Oder hast du bei ebay keine Adresse angeben und das Geld schick er dir per Post (ach Mist, dann hat wieder deine Aderesse)

Ohne die Angaben deiner Kundennummer und Adresse ist die Rechnugn völlig wertlos. Und ne Kopie dürfte wohl kaum für den Käufer ausreichen.

...zur Antwort

Eigentlich hat man das mal nur so vorgesehen, dass die vorzeitige Beendigung beim Tod des Bundespräsidenten als Regelung zum Tragen kommt.

Aber in einem demokratischen System ist der Rücktritt legitim. Niemand darf gezwungen sein das Amt auf Teufel komm raus ausüben zu müssen.

Vorzeitig beendet ist die Amtszeit eben ja auch dann, wenn der Bundespräsi zurücktritt.

Daher ist die Regelung auch auf den Rücktritt anwendbar und die Aussage ist daher mehr oder weniger richtig bzw. falsch.

...zur Antwort

Hausaufgaben sollte man alleine machen!

...zur Antwort