Ich weiß, dass diese Antwort schon 4 Jahre her ist, aber da auch ich heute noch darauf gestoßen bin, möchte ich mögliche Missverständnis hier und jetzt richtigstellen.

Die Behauptung, dass die Anwärterbezüge zurückgezahlt werden müssen ist in jedem Fall nicht korrekt.

Selbst wenn eine Ausbildung oder ein Studium frühzeitig abgebrochen wird, bleibt der Bezug bis zu diesem Zeitpunkt.

Bei dem Anwärterbezug handelt es sich "übersetzt" um das Gehalt während der Ausbildung. Dieses erhält ein jeder Anwärter und es kann ihm auch nicht wieder entzogen werden.

Was elwoody11 vermutlich gemeint hat, sind die Anwärtersonderzuschläge. Es kann möglich sein, dass diese Zuschläge zurückgefordert werden, jedoch ist dies sehr selten und bestimmte Bedingungen müssen gegeben sein.

Genauere Infos findet man hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__63.html

Ich hoffe, ich konnte hiermit die ein oder andere Angst vor dem Beamtenverhältnis und speziell davor, Anwärter zu sein, lindern.

Viele Grüße

Anna

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